Gutes Sehvermögen ist eine wichtige
Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben und dies kann man im
Kindesalter schulen.
Im Erwachsenenalter ist es zu spät für ein
Training.
Das Sehen ist mit der Geburt des Kindes noch nicht vollständig entwickelt.
In den ersten Lebensmonaten wird das Gehirn quasi geschult, scharf zu sehen.
In dieser Phase sind Störungen des beidäugigen Sehens möglich bzw. können zu starken funktionellen Sehbehinderungen führen.
Bekannte Beispiele dafür sind das Schielen,
unterschiedliche Brechungsfehler (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit).
Hierbei wird ein Auge schwachsichtig.
Mikroschielen wird schnell übersehen und unterschätzt in seiner Auswirkung für das gesamte Leben
Trübungen der brechenden Medien (angeborener grauer Star) erkennt oft auch schon der Kinderarzt.
Das Längenwachstum des Auges ändert die Brechkraft. (Entwicklung von Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit).
Da dies von Kindern oft nicht bemerkt wird,
können Beschwerden wie Kopfschmerzen,
Ermüdung oder schulische Leistungsstörungen entstehen.
Angeborene oder erworbene Netzhauterkrankungen
lassen sich nur durch entsprechende Routinekontrollen bestimmen.
Nach Leitlinien des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA)
und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG)
sollte eine augenärztliche Untersuchung durchgeführt werden:
In der 1. Lebenswoche bei Bedeckung der Pupille
durch Lidanomalien oder familiärer Veranlagung für Linsentrübung
6.-8. Lebenswoche routinemäßig
zum Ausschluss krankhafter Veränderungen und zur Überprüfung der Fixation
U 3 Untersuchung ist unauffällig
6.-12..Lebensmonat bei familiärer Belastung
durch Schielen oder höheren Brechungsfehlern
Alle zwei Jahre sollte eine Sehschärfe-prüfung beim Augenarzt erfolgen.
Die Augenlänge wächst ca. bis zum 23. Lebensjahr und
damit kann sich auch die Sehleistung ändern und
eine Brillenversorgung erforderlich sein.
Bis zum 18. Lebensjahr werden die Gläser von Ihrer Krankenkasse erstattet.